90% aller Vorhaben sind förderfähig. Der Bund, die Länder und die Europäische Union unterstützen den Start in die unternehmerische Selbständigkeit durch Förderprogramme. Dabei handelt es sich meistens um Darlehen, aber auch um "nichtzurückzahlbare" Zuschüsse. Typisch für öffentliche Förderdarlehen sind günstige Zinsen, lange Laufzeiten, häufig eine rückzahlungsfreie Zeit, bis Sie mit der Tilgung beginnen müssen und eine Besicherung durch die Bürgschaftsbank.
Die wichtigsten Förderprogramme für Existenzgründerinnen und -gründer
Beratung lohnt sich
Verschenken Sie kein Geld. Lassen Sie sich beraten:
Antrag bei der Hausbank
Öffentliche Fördermittel des Bundes und der Länder müssen Sie grundsätzlich bei Ihrer Hausbank beantragen. Fördermittel müssen Sie vor dem Vorhabensbeginn beantragen. Gehen Sie keine finanziellen Bindungen ein, ohne sich über solche Förderprogramme zu informieren.
Die Förderung über öffentliche Finanzierungshilfen - insbesondere bei Existenzgründern - setzt voraus, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen kann.
In den meisten gewerblichen Förderprogrammen gelten risikogerechte Zinsen. (Ausnahme ist das Programm Startfinanzierung 80 der L-Bank). Die Höhe des Zinssatzes ist
abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers (=Bonität; bestimmt sich durch Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad etc.) sowie der Werthaltigkeit der Sicherheiten, die das
Unternehmen für den Kredit stellt. Damit gilt: Je geringer das Risiko, desto niedriger die Zinsen.